Hier erfahren Sie Einiges über den Beruf Berufsdetektiv.
Ein Detektiv (von lateinisch detegere „entdecken, aufdecken“) oder auch Privatdetektiv (Deutschland) bzw. Berufsdetektiv (Österreich) ist ein Privatermittler, der im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen und Ähnliches Erkenntnisse und Informationen dokumentiert und insbesondere gerichtlich verwertbares Beweismaterial zusammenträgt, um diese Daten seinen Auftraggebern zu überlassen. Das Büro der Detektive wird Detektei genannt.
Hoheitliche Regeln
In Österreich lautet die Berufsbezeichnung Berufsdetektiv, die hier zudem eine Tätigkeit als Personenschützer umfasst. Die Arbeitnehmer von Berufsdetektiven heißen Berufsdetektiv-Assistenten. Das Gewerbe fällt unter die reglementierten Gewerbe und erfordert eine behördliche Befähigungsprüfung, die Einhaltung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und eine besondere Zuverlässigkeit. Die Rechte und Pflichten für Berufsdetektive sind in der Gewerbeordnung (Österreich) geregelt[5]. Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§ 94 Z 62) bedarf es für
- die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse,
- die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen,
- die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens,
- die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen,
- die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern,
- die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen,
- den Schutz von Personen (während der entsprechende Schutz von Sachen und Dienste wie der Betrieb einer Notrufzentrale oder einer Feuerwehr zum Bewachungsgewerbe zählt, § 129 Abs. 4 und 5 GewO),
- das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen.
Aus diesem Katalog ergeben sich unter anderem folgende Tätigkeitsbereiche:
- Adressermittlungen
- Beweismittelsicherung
- Bonitätsauskünfte
- Diebstahl und Vandalismus
- Drohung und Erpressung
- Erbschaftsangelegenheiten
- Unterhaltsangelegenheiten
- Suche von Personen
Beauftragung
Regelmäßig ist ein Detektiv von seinem Mandanten bzw. gegenüber seinem Kunden zivilrechtlich durch Dienstvertrag verpflichtet. Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann.
In manchen Fällen beauftragt man einen Detektiven als Alternative dazu, sich an Polizei oder Staatsanwaltschaft zu wenden. Der Auftraggeber möchte keine staatlichen Institutionen einschalten, um mehr Kontrolle über die Datenerhebung und die Ermittlungsergebnisse zu erlangen. Dann muss er erst später über das Einschalten entscheiden.
Überwiegend wird der Detektiv in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden nicht tätig werden dürfen oder mangels öffentlichen Interesses nicht tätig werden. Dies sind etwa Fälle der Sammlung von Beweismitteln zur Verwendung in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel zur Aufdeckung von Schwarzarbeit des Arbeitnehmers trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.
Tätigkeitsbereich
Private Auftraggeber schalten Privatdetektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten ein, also in zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Von Unternehmen werden eher Wirtschaftsdetekteien eingesetzt, die sich auf Ermittlungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereich spezialisiert haben. Dazu gehören Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten, die Überprüfung von Schuldnern sowie Ermittlungen zum Arbeitszeitbetrug. Immer häufiger ermitteln Detekteien auch in Sachen Patentrechtsverletzung. Nicht zu vergessen sind forensische Untersuchungen in Bezug auf Computerkriminalität sowie Lauschabwehr als Gegenmaßnahme für Wirtschaftsspionage.
Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv oder Kaufhausdetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär Bewachungsaufgaben wahrnimmt. Dann zählt das zum Bewachungsgewerbe, zu dessen Ausübung auch in Deutschland eine behördliche Bewachungserlaubnis nötig ist. Jährlich entsteht dem Einzelhandel durch Diebstahl ein Schaden in Milliardenhöhe.
In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern, den Justizwachtmeistern oder beliehenen Zustellern vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.
– https://de.wikipedia.org/wiki/Detektiv